Anerkennungsverfahren für Bildungsanbieter von gleichwertigen Kursen für angestellte pflegende Angehörige
In den Administrativverträgen der Spitex-Verbände mit den Krankenversicherern ist im Anhang «pflegende Angehörige» festgehalten, dass die Spitex-Organisationen dafür verantwortlich sind, dass sich die pflegenden Angehörigen die erforderlichen Kenntnisse, die sie für die Erbringung der Pflegeleistungen benötigen, aneignen. Mindestanforderung ist ein Kurs in Pflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung.
Die Spitex-Verbände Spitex Schweiz und Association Spitex privée Suisse ASPS, haben Mindestanforderungen für Anbieter von gleichwertigen Ausbildungen für angestellte pflegende Angehörige ausgearbeitet, um die Qualität sicherzustellen.
Während die Kurse in Pflegehilfe eine Tätigkeit in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen ermöglichen, fokussiert die gleichwertige Ausbildung auf die Tätigkeit in einem einzigen Haushalt, also dort, wo die zu pflegende Person lebt. Sie ist daher gezielt auf die Situation von pflegenden Angehörigen zugeschnitten. Absolvent:innen von gleichwertigen Kursen sind entsprechend nicht berechtigt, in anderen Gesundheitseinrichtungen tätig zu sein.
Bildungsanbieter können sich von den Spitex-Verbänden als Anbieter von gleichwertigen Ausbildungen zertifizieren lassen. Dabei durchlaufen sie ein ähnliches Anerkennungsverfahren wie Anbieter von Pflegehilfekursen. Die Spitex-Verbände haben Czock Healthcare Consulting mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens mandatiert. Informationen zum Prozess, zu den Preisen sowie den Anmeldungsmodalitäten erhalten Sie unter healthcare@czock.ch von Frau Dr. Astrid Czock.