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Einheitliche Finanzierung

Das Schweizer Stimmvolk hat der «einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen» am 24. November zugestimmt. Auch Spitex Schweiz wird diese bedeutende Reform mit Überzeugung mittragen und umsetzen. 

Künfig werden Fehlanreize behoben sein, da alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden. Die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen werden ab 2028 umgesetzt, in der Pflege ab 2032.

Die Kantone werden neu für mindestens 26,9 Prozent und die Kassen für höchstens 73,1 Prozent der Kosten aufkommen. Und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ambulant erbracht wird oder stationär.

Heute werden die Leistungen im Gesundheitswesen nicht einheitlich finanziert. Bei ambulanten Behandlungen (in der Arztpraxis, beim Therapeuten oder im Spital ohne Übernachtung) bezahlt die Krankenkasse 100 Prozent. Bei stationären Behandlungen (im Spital mit Übernachtung) übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent, bei Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim knapp die Hälfte der Kosten. Den Rest übernimmt jeweils die Krankenkasse. 

 

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